Das Politische Umfeld unseres Verbandes war im Zeitraum 2024/25 von großen Veränderungen geprägt. In Brüssel und Berlin haben sich neue Regierungen konstituiert, die Parlamente haben ihre fachlichen Zuständigkeiten festgelegt. Nun gilt es, sich mit den neuen Ideen und Vorschlägen auseinanderzusetzen und diese im Sinne unseres Netzwerkes zu entwickeln.
Neue Bundesregierung mit historischem Finanzpaket
Nachdem die FDP die Regierungskoalition im November 2024 verlassen hatte, bedeutete dies auch das Ende der sogenannten „Ampel“-Regierung aus SPD, Bündnis90/die Grünen und FDP. Zerbrochen war die Koalition vor allem am Streit um die Finanzierung die Bundeshaushaltes für das Jahr 2025. Nach den Neuwahlen im Februar 2025 und der Bildung der neuen Bundesregierung von CDU/CSU und SPD war man daher insbesondere darauf gespannt, auf welche finanzpolitische Weichenstellung sich die neuen Koalitionspartner verständigen werden. Denn die Herausforderungen sind enorm, alleine die schwächelnde Konjunktur und die Investitionen in Infrastruktur und Verteidigung erfordern enorme Summen. Ein Ende des Krieges Russlands gegen die Ukraine ist leider immer noch nicht absehbar. Dies bedeutet, dass die Ukraine weiterhin unterstützt werden und in die eigene Verteidigungsfähigkeit investiert werden muss. Da sich CDU und CSU im Wahlkampf jedoch für Einsparungen im Bundeshaushalt statt neuer Schulden stark gemacht hatten, verwunderte es viele Beobachter, wie schnell sich die neue Bundesregierung dann doch auf das größte Finanzierungspaket in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland verständigte. Bundestag und Bundesrat haben im März 2025 einer Änderung des Grundgesetzes zugestimmt, mit der die finanzverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen verändert wurden.
Größtes Finanzierungspaket der Geschichte Deutschlands

Das Finanzpaket umfasst drei Säulen:
1. Erstens werden sicherheits- und verteidigungspolitisch begründete Ausgaben u.a. für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz, künftig von der regulären Kreditobergrenze der Schuldenbremse ausgenommen, soweit sie einen Sockelwert von 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) überschreiten.
2. Zweitens wird ein Sondervermögen für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur in Höhe von bis zu 500 Mrd. Euro geschaffen, das sich über einen Bewilligungszeitraum von zwölf Jahren erstreckt (zusätzlich zu den Investitionen im Bundeshaushalt).
Aus diesem Sondervermögen werden 100 Mrd. Euro dem Klima- und Transformationsfonds zugeführt.
Weitere 100 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen stehen den Ländern für Investitionen in deren Infrastruktur zur Verfügung.
3. Drittens wird den Ländern ein struktureller Neuverschuldungsspielraum in Höhe von 0,35 Prozent des BIP ermöglicht – angesichts der hohen Investitionsbedarfe und in Angleichung an den strukturellen Verschuldungsspielraum des Bundes.
Es bleibt abzuwarten, wie schnell der nun verfügbare finanzielle Spielraum in konkrete Investitionen umgesetzt werden kann. Insbesondere in der Infrastruktur (Straßen, Brücken, Schulen etc.) ist der Bedarf seit vielen Jahren unübersehbar.
Beratungen zum Bundeshaushalt 2026 mit offenem Ausgang
Gerade einmal 50 Tage nach dem Start der neuen Bundesregierung hat Bundesminister Rainer beim Deutschen Bauerntag Ende Juni 2025 in Berlin wichtige Signale an die deutsche Agrarwirtschaft gesandt. Für uns als UFOP war es ermutigend, dass noch in dieser Wahlperiode neben der Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung auch Maßnahmen zur Steigerung des Biokraftstoffeinsatzes in der Landwirtschaft ergriffen werden sollen. Dies war ein wichtiges Signal an die gesamte Branche aus Pflanzenzüchtern, Bauern, Ölmühlen, Biokraftstoff-Produzenten und Landtechnik-Herstellern. Mit den getätigten Aussagen wurde verdeutlicht, dass eine konkrete Umsetzung der Festlegungen im Koalitionsvertrag angegangen wird.
Bei der Umsetzung dieser Punkte im Gesetzgebungsverfahren wird auch die Verfügbarkeit von Mitteln im Etat des Bundeslandwirtschaftsministerium eine große Rolle spielen – bei einer generellen Vorgabe des Bundesfinanzministers, Einsparungen vorzunehmen. Neben einer ausreichenden Finanzierung des Energieeffizienzprogramms des BMLEH ist hier auch die zukünftige Förderung des Eiweißpflanzenanbaus zu nennen.
EU-Kommission legt ambitionierten Finanzrahmen für die Jahre 2028 – 2034 vor
Um viel Geld – sehr viel Geld – geht es auch im Haushalt der EU. Eine große Bedeutung haben darin die Ausgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Der Anteil der GAP-Mittel am EU-Haushalt ist jedoch in den vergangenen 40 Jahren von 73,2 % im Jahr 1980 auf rund 24,6 % im Jahr 2023 zurückgegangen. Auch nach mehreren EU-Erweiterungen hat sich dieser rückläufige Trend fortgesetzt. In erster Linie ist dies auf die GAP-Reformen und den wachsenden Anteil anderer EU-Politikbereiche an den EU-Ausgaben zurückzuführen. Der starke Rückgang seit 2021 erklärt sich durch die zusätzlichen Finanzmittel aus den EU-Gesamtausgaben, die für „Next Generation EU“ bereitgestellt wurden. Die kreditfinanzierten Mittel dieses Wiederaufbauprogramms wurden den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt und werden ab 2028 zurückgezahlt. Dies ist Teil der neuen Finanzplanung. Dennoch steht die Agrar- und Regionalpolitik bei der Vorlage einer neuen EU-Finanzplanung immer im Fokus der Diskussion.
Die Europäische Kommission hat im Juli 2025 ihren Vorschlag für einen ehrgeizigen und flexiblen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) vorgelegt. Er beläuft sich auf knapp 2 Billionen Euro für die sieben Jahre von 2028 bis 2034. Dies entspricht etwa 1,26 Prozent (bisher 1.13 Prozent der europäischen Wirtschaftsleistung (Bruttonationaleinkommen – BNP). Begründet wird der Entwurf mit den geopolitischen und wirtschaftlichen Herausforderungen in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit, Migration, Energie und Klima-Resilienz.
Die Europäische Kommission schlägt daher vor, den EU-Haushalt grundlegend neu zu gestalten, um ihn „straffer, flexibler und wirkungsvoller“ zu machen. Sie ist überzeugt davon, dass die Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 der Union die Gelegenheit bieten, Einigkeit bei den Zielsetzungen zu zeigen und die Union in die Lage zu versetzen, die gemeinsamen Ambitionen verwirklichen zu können.


Hier geht es zur Deutschen Erklärung:
Ein ambitionierter Haushalt für ein stärkeres Europa: MFR 2028-2034
MFR-Vorschlag hat Folgen für das Budget der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
Der DBV hat den Vorschlag zur Struktur des MFR und über die GAP deutlich kritisiert. Er stelle den Grundgedanken einer Gemeinsamen Agrarpolitik, deren 2-Säulen-Struktur sowie eine abgesicherte Finanzierung zahlreicher Maßnahmen im ländlichen Raum zur Disposition. Mit dem Vorschlag würde der Anteil der GAP-Mittel am MFR auf 15 % sinken. So sind für den „abgesicherten“ Bereich der Agrarpolitik 300 Milliarden Euro vorgesehen. Da dies alle Mittel abdeckt, die mit dem unmittelbaren Einkommen der Landwirte verbunden sind, folgt daraus eine deutliche Kürzung gegenüber der heutigen Situation.
Der Vorschlag der EU-Kommission markiert den Beginn eines möglicherweise gut zweijährigen Verhandlungsmarathons. Denn der MFR muss von EU-Mitgliedstaaten und dem Europaparlament angenommen werden. Unter den EU-Mitgliedstaaten ist Einstimmigkeit gefordert. Da die vorgeschlagenen Änderungen deutlich tiefgreifender sind als bei den letzten MFR-Reformen, ist mit intensiven Verhandlungen zu rechnen. Die Bundesregierung, das Europäische Parlament lehnen den Entwurf in der jetzigen Form ebenso ab wie die Agrarminister von Bund und Bundesländern. Vor einer Einigung voraussichtlich Ende 2027 sind noch viele Verhandlungsrunden und wahrscheinlich auch Proteste des landwirtschaftlichen Berufsstandes zu erwarten.
Überlegungen zur Weiterentwicklung der GAP
Die GAP für die Jahre 2023-2027 trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Die von der Kommission genehmigten nationalen GAP-Strategiepläne werden seither in den EU-Ländern umgesetzt. Die Kommission führt im Jahr 2025 eine erste Leistungsüberprüfung jedes GAP-Strategieplans vor und schreibt den Mitgliedstaaten gegebenenfalls spezifische Folgemaßnahmen vor. Für 2027 ist eine weitere Überprüfung durch die Kommission vorgesehen.
In der laufenden GAP-Periode bis 2027 wird in Brüssel vor allem über Vereinfachungen diskutiert. Dies war den Landwirten anlässlich der europaweiten Bauernproteste 2024 / 2025 zugesagt worden. Ein zweites Verordnungspaket zur Vereinfachung der GAP in der laufenden Periode wurde von der EU-Kommission vorgelegt. Rat und EP haben sich noch nicht positioniert, die Trilog-Verhandlungen starten voraussichtlich im Oktober 2025. Für die Landwirte ist wichtig, dass die Entlastungen/Vereinfachungen bereits zur Herbstaussaat zur Ernte 2026 bekannt sind und dann auch auf den Betrieben ankommen.
Mit der Vorlage des MFR 2028 bis 2034 hat die EU-Kommission auch die Vorschläge zur Ausgestaltung der GAP ab 2028 vorgelegt. Neben der grundsätzlichen Änderung der Finanzstruktur (s.o.) und vielen weiteren Regelungen wie die Einführung einer degressiven flächenbezogenen Einkommensstützung sollen Vorschriften eines „Farm Stewardship“ die bisherige „Grüne Architektur“ ersetzen. Ein weiteres neues Element ist eine gekoppelte Einkommensstützung von bis zu 5 Prozent bis zu einem Umfang von 20 % der nationalen Einkommensstützungsmittel (u. a. Eiweißpflanzen, kombinierte Systeme, bedrohte Grenzregionen). Der Vorschlag basiert auf die Überlegungen von EU-Agrarkommissar Christophe Hansen in seiner „Vision for Agriculture and Food“, die im Februar 2025 vorgestellt wurden.
Die neuen Bestimmungen der GAP werden in einer umfangreichen Basisverordnung geregelt und in der Verordnung über die künftigen Nationalen und regionalen Pläne (NRP) der EU-Mitgliedstaaten. Die Verhandlungen über die neue GAP sind im Juli gestartet und werden ebenfalls bis 2027, evtl. auch bis 2028 andauern.
Vorschlag zur Änderung der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation (GMO) würde Eiweißpflanzensektor stärken
Im Dezember 2024 hat die EU-Kommission Vorschläge zur Änderung der Verordnung zur Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) vorgelegt. Ihr oberstes Ziel ist es, die Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette zu stärken. Während dieses übergeordnete Ziel von den Erzeugerorganisationen in Europa begrüßt wird, werden einige geplante Regelungen kritisiert. Insbesondere die obligatorische Verpflichtung zu schriftlichen Lieferverträgen mit detaillierten Angaben zu Preis, Liefermenge und -zeitpunkt sowie mengenbezogene Preisklauseln ruft Kritik hervor. Sie soll neben dem Milchsektor (Art. 148) nun auch für weitere Sektoren wie Obst/Gemüse, Getreide und Ölsaaten etc. gelten (Art. 168). Dieser Eingriff in die Vertragsfreiheit wird entschieden abgelehnt, da es Deutschland ein umfassendes und funktionierendes Vertragswesen gibt.
Als Schritt zur Stärkung des Sektors Eiweißpflanzen beurteilt die UFOP die künftige Verpflichtung der Mitgliedstaaten, auf Antrag Erzeuger und Branchenverbände für den Eiweißpflanzensektor anzuerkennen (Art. 1 Abs. 22 der neuen GMO (Art. 159)). Außerdem werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, operationelle Programme für den Eiweißpflanzensektor zu finanzieren. Die Mitgliedstaaten können die Mittel, die sie für gekoppelte Zahlungen bereitstellen, um 5 % (der für flächenbezogene und klimabezogene Maßnahmen bereitgestellten Mittel) erhöhen, wenn diese 5 % für Eiweißpflanzen verwendet werden (Art. 35 Abs. 5 NRP). Außerdem wird die Möglichkeit aufgenommen, Vermarktungsnormen für Eiweißpflanzen festzulegen.
Öl- und Eiweißpflanzen als wichtiger Teil einer Proteinstrategie
Sowohl in Brüssel, als auch in Berlin wird aktuell an der Vorlage einer Proteinstrategie gearbeitet. Aus Sicht der UFOP besteht an der Notwendigkeit einer solchen Strategie kein Zweifel. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die kurzzeitigen Lieferunterbrechungen haben gezeigt, dass die Resilienz der Lebensmittel- und Futtermittelkette gestärkt werden muss. Und der laufende Handelskrieg mit den USA ist ein weiteres Argument, sich auf die Förderung der heimischen Produktion zu konzentrieren und eine stärkere Nutzung europäischer Herkünfte in den Blick zu nehmen.

Bei der Erstellung einer Proteinstrategie ist ein Fokus auf Pflanzenproteinen zu legen (Hülsenfrüchte, aber auch Mehl aus der Ölsaatenverarbeitung). Futtermittel- und Lebensmittelsektor müssen in den Blick genommen werden, um der steigenden Verbrauchernachfrage nach pflanzlichen Lebensmitteln gerecht zu werden. Um den Anbau von Eiweißpflanzen voranzubringen, muss aber auch deren Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Ackerkulturen betrachtet werden. Hier spielt auch die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln eine große Rolle. Diese ist nicht nur im Bereich der Körnerleguminosen sehr beschränkt, sondern auch im Getreide- und Ölsaatenanbau. Die UFOP ist hier gemeinsam mit der Europäischen Vertretung von Copa-Cogeca in intensiven Gesprächen mit der EU-Kommission, um die prekäre Lage in einigen Bereichen zu verdeutlichen (Herbizide bei Getreide, Insektizide bei Raps) und auf eine Änderung der Zulassungssituation zu drängen.
Um die Markttransparenz bei Eiweißpflanzen als wichtigen Faktor für die Position des Landwirtes in der Vermarktungskette zu verbessern, wurde Ende 2024 im Rahmen des vom BMEL-geförderten Netzwerkes LeguNet das Portal LeguDash ins Leben gerufen, eine Initiative der Fachhochschule Soest. Darüber hinaus würde die Einführung von qualitätsbezogenen Abrechnungen die Transparenz und die gesamte Wertschöpfung erhöhen. Die zugehörigen Kriterien müssten in enger Zusammenarbeit mit dem landwirtschaftlichen Sektor entwickelt werden.
Sowohl Raps als auch Körnerleguminosen sind wichtige Fruchtfolgekomponenten, bieten als Blütenpflanzen Tracht und Lebensraum für zahlreiche Insekten in der Agrarlandschaft und fördern die Bodengesundheit. Alles in allem genug Gründe für die Politik auf europäischer, Bundes- und Länderebene, den Anbau und die Verwertung heimischer Ölsaaten und auch von Eiweißpflanzen weiter intensiv zu unterstützen und zu fördern. Das bundesweite Demonstrationsnetzwerk LeguNet ist dafür ein gutes Beispiel.
LeguNet mit Schwerpunkt bei den Absatzmärkten
Im Rahmen der Eiweißpflanzenstrategie des BMEL wurden in einer ersten Phase einzelne Netzwerke gefördert. Im Jahr 2023 wurde das neue Netzwerk LeguNet nochmals deutlich erweitert auf 17 Projektpartner. Damit war im Berichtszeitraum eine breit aufgestellte Initiative unterwegs, um sich sowohl um Anbaufragen bei Ackerbohnen, Körnererbsen, Süßlupinen und Sojabohnen als auch um die Vermarktung und den Aufbau von Wertschöpfungsketten bis zum Endverbraucher zu kümmern.
EU-Kampagne „DIE VIER VON HIER"
Die UFOP hat im Februar 2024 eine von der EU kofinanzierte Kampagne zur Förderung für Ackerbohnen, Körnererbsen, Sojabohnen und Süßlupinen gestartet. Im Mittelpunkt stehen die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit über den Anbau sowie die gesundheitlichen Vorteile und Rezepte in Deutschland und Österreich, um Körnerleguminosen bekannter und Lust auf den Verzehr zu machen.
Weltweiter Handel mit großen Unsicherheiten
Seit Monaten hält US-Präsident Trump mit der Ankündigung von Zöllen gegen unterschiedliche Länder die Welt in Atem. Im Fokus stehen dabei vor allem Stahl, Aluminium und Autos. Oft werden die Pläne kurzfristig wieder ausgesetzt oder verschoben. In Brüssel wurde intensiv über Gegenmaßnahmen beraten, dann erfolgte im Juli 2025 eine Einigung zwischen der EU und den USA, wobei aktuell unklar ist, was genau vereinbart wurde oder welche Zölle für europäische Waren nun zur Anwendung kommen. Aber auch ohne dass die Zölle auf der einen oder anderen Seite überhaupt zur Anwendung gekommen sind, wirkten sie sich bereits auf die Notierungen aus, zum Beispiel bei Ölsaaten, denn Sojabohnen standen auf der Liste möglicher Gegenzöllen der EU. Aber auch die Überlegungen der USA, Zölle gegen Kanada einzuführen, hat den Druck auf die Rapspreise in Deutschland ausgeübt, denn befürchtet wurden zunehmenden Lieferungen von kanadischer Canola nach Europa. Die Gegenzölle Kanadas behinderte wiederum die Maisexporte der USA nach Kanada.
Eines wird dadurch klar: Leidtragende der neuen US-Handelspolitik mit Zolldrohungen fern jeder Realität sind bereits heute die Erzeuger in Deutschland, in Europa, aber auch in den USA. Die Verunsicherung der Landwirte ist sehr groß, welche Maßnahmen als nächstes vorgeschlagen werden. Dabei ist die Auseinandersetzung zwischen den USA und der EU nur ein Beispiel: Auch die Überlegungen der US-Regierung, die Beimischungsregeln für Biokraftstoffe zu ändern, um die US-Produzenten zu stärken, würde sich negativ auf das Exportpotenzial der deutschen Biokraftstoffindustrie auswirken und damit auch auf die Nachfrage nach Raps aus europäischer Erzeugung. Auf der anderen Seite droht ein Anstieg der Produktionskosten sowohl durch die Zölle auf Düngemittel aus Russland und Belarus als auch auf Zölle auf Lysin aus China. Dies ist eine schlechte Kombination.
Zollauseinandersetzungen kennen nur Verlierer. Es bleibt nur zu hoffen, dass dies auch der US-Präsident erkennt. Europa und Deutschland werden massiv betroffen sein von Zollkrieg, aber auch die US-Landwirtschaft.
Neues Handelsabkommen mit der Ukraine
Die EU-Kommission hat im Juni 2025 ein neues Handelsabkommen mit der Ukraine abgeschlossen. Es ersetzt die 2025 auslaufenden Handelserleichterungen für ukrainische Agrarprodukte durch einen dauerhaften Rahmen. Nach dem Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine hatte die EU im Jahr 2022 die Zölle auf Agrarprodukte aus der Ukraine grundsätzlich abgeschafft. Damit sollte die Ukraine im Krieg gegen Russland unterstützt werden. Gerade in den europäischen Nachbarstaaten der Ukraine hatten diese Importe aber auch Proteste gegen eine – aus Sicht der Landwirte – unverhältnismäßige Konkurrenz ausgelöst. Die EU hatte die Maßnahmen daher schrittweise wieder zurückgenommen. Die seit 2022 geltenden Autonomen Handelsmaßnahmen (Autonomous Trade Measures – ATMs) waren Anfang Juni 2025 ausgelaufen.
Ziel der neuen Vereinbarung ist eine schrittweise Integration der Ukraine in den EU-Binnenmarkt. Dabei sollen die Interessen der EU-Landwirte und die Stärkung der ukrainischen Wirtschaft berücksichtigt werden. Die Ukraine hat sich verpflichtet, Schritt für Schritt EU-Standards u.a. beim Tierschutz und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu übernehmen. Das Abkommen sieht eine fortlaufende Zollliberalisierung vor, die zunächst jedoch durch Obergrenzen für bestimmte Produkte wie Getreide und Zucker eingeschränkt wird, um die Auswirkungen auf den EU-Markt zu begrenzen.
Europäische und Internationale Organisationen adressieren die Herausforderungen des Ölsaatensektors
Auf zahlreichen Veranstaltungen haben Vertreter der UFOP im zurückliegenden Berichtsjahr aktiv an Diskussionsforen und Podien zur Situation des Ölsaatensektors teilgenommen und Stellung bezogen. Eine besondere Bedeutung hat dabei immer das jährliche Treffen des International Oilseeds Producers' Dialogue (IOPD), das am 21./22. Juli 2025 in Brasilien stattgefunden hat. Im vergangenen Jahr war die UFOP Ausrichter dieser Tagung.
Ein wichtiger Aspekt war dabei die Deckung der wachsenden globalen Nachfrage nach Lebensmitteln, Futtermitteln und Kraftstoffen und wie diese auch zukünftig bedient werden kann. Denn die Herausforderungen an die Ernährungssicherheit, Nachhaltigkeit und Zuverlässigkeit der Versorgung in einem von zunehmender Unsicherheit geprägten Welt nehmen immer mehr zu. Die fordern politischen Entscheidungsträger wurden aufgefordert, bei der Suche nach Lösungen für die großen Herausforderungen einen intensiveren Dialog und mehr Einigkeit zu fördern. Die Vertreter der Internationalen Ölsaatenproduzenten sind bereit, sich dabei als zuverlässige Partner zu engagieren.
Dazu beitragen sollen realistische Vorschriften, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und Risiken basieren, lokale Gegebenheiten berücksichtigen und Kompromisse anerkennen. Dies sei für eine effiziente und nachhaltige Lebensmittelproduktion von entscheidender Bedeutung. Die Vorschriften sollten Innovationen ermöglichen, die die Lebensmittelsysteme unterstützen und sie angesichts globaler Herausforderungen effizienter, widerstandsfähiger, produktiver und nachhaltiger machen. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass es weltweit unterschiedliche Umgebungen, Klimabedingungen und Ressourcen gibt und dass die Landwirte die besten verfügbaren Technologien einsetzen.
Als weiterer Punkt wurde gefordert, die Leistungen von Biokraftstoffen aus Ölsaaten anzuerkennen als wesentliches Instrument für die globale Dekarbonisierung, kohlenstoffarme erneuerbare Energien zu fördern und die Energie- und Ernährungssicherheit zu stärken, ohne die wirtschaftliche Produktivität und die Lebensmittelversorgung zu beeinträchtigen.
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